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Mieterservice

Schön, dass Sie bei uns wohnen! Wir legen grossen Wert auf eine gute und sachliche Zusammenarbeit und einen offenen Austausch mit unseren MieterInnen. Wichtig ist uns auch ein hohes Mass an Entgegenkommen, um nach Möglichkeit allen MieterInnen eine individuelle Betreuung und die Berücksichtigung persönlicher Anliegen zu gewährleisten. Bei Unklarheiten oder Missverständnissen gehen wir gerne auf Sie ein und bieten jederzeit die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch. Wir optimieren unser Angebot laufend, um eine professionelle und effiziente Bearbeitung Ihrer Anliegen zu garantieren und Sie in allen Mietangelegenheiten kompetent zu unterstützen.

Haben Sie Fragen oder möchten einen Mangel melden? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick. Zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren - wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Anmeldeformular

Sie interessieren sich für eines unserer Objekte und möchten sich bewerben? Hier finden Sie das Anmeldeformular.
Wir bitten Sie, das Anmeldeformular vollständig auszufüllen und einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister beizulegen. Ausländer legen bitte zusätzlich eine Kopie des Ausländerausweises bei.
Die Unterlagen können Sie uns via Email oder per Post senden:

Hesta Immobilien
Weiherallee 11a
8610 Uster
044 405 75 75
info@hestaimmobilien.ch

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Anmeldeformular

Mängelformular

Checkliste für Wohnungsübergabe

Im allgemeinen Umzugstrubel kann die Vorbereitung für eine erfolgreiche Wohnungsübergabe leicht in den Hintergrund geraten. Als Hilfestellung haben wir eine Checkliste erstellt, welche die wesentlichsten Punkte aufführt. Grundsätzlich empfehlen wir ein Reinigungsunternehmen für die Reinigung zu beauftragen, welches zur Übergabe auch anwesend sein und eine Abnahme der Wohnung garantieren sollte.
Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und geht nicht auf die Besonderheiten einzelner Objekte ein.
Wir danken Ihnen für eine gute Vorbereitung der Wohnungsübergabe und stehen Ihnen bei allfälligen Fragen gerne zur Verfügung.

Checkliste für die Wohnungsrückgabe

Richtiges Lüften

Richtiges Lüften führt zu gutem Raumklima, spart Heizkosten und kann Feuchtigkeitsschäden vermeiden.
Ratschläge zum richtigen Lüften finden Sie auch unter folgendem Link:

Bundesamt für Gesundheit

Hauswartsuche

Haben Sie eine Frage an den Hauswart Ihrer Liegenschaft? Bitte geben Sie die Adresse Ihrer Liegenschaft ein:

Wichtige Fragen

1. Wen kann ich ausserhalb der Bürozeiten kontaktieren, wenn ein Gerät in der Wohnung defekt ist oder ein Notfall auftrifft?

Bei nicht dringenden Fällen melden Sie den Schaden über unser Mängelformular auf der Webseite. Mängelformular
In dringenden Fällen kontaktieren Sie bitte als erstes den Hauswart Hauswartsuche

In dringenden Fällen und wenn der Hauswart nicht erreichbar ist, können Sie direkt einen Fachmann aufbieten. In diesen Fällen informieren Sie bitte Ihr Bewirtschaftungsteam am nächsten Arbeitstag.
Kontakt

2. Ich benötige Einzahlungsscheine für die Miete, an wen kann ich mich wenden?

Allen Mietern werden halbjährlich jeweils im März und September Einzahlungsscheine für sechs Monate zugeschickt. Haben Sie diese verlegt, wenden Sie sich bitte an Ihr Bewirtschaftungsteam.
Kontakt

Sie können auch einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten. Damit wird die Zahlung jeweils automatisch und termingerecht ausgeführt. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie einen Dauerauftrag haben, dann erhalten Sie nur bei einem veränderten Mietzins einen neuen Einzahlungsschein.
Kontakt

3. Sie haben einen Schlüssel verloren oder benötigen ein zusätzliches Exemplar?

Ist ein Schlüssel verloren gegangen oder benötigen Sie einen zusätzlichen Schlüssel, sollten Sie sich in jedem Fall mit dem zuständigen Mitarbeiter der Bewirtschaftung in Verbindung setzen.

Dies können Sie gerne schriftlich per Post oder über unser Kontaktformular machen.
Kontakt

Unter Angabe der Schlüsselnummer, die sich auf jedem Schlüssel befindet, können Sie beim zuständigen Mitarbeiter die Nachfertigung eines Schlüssels oder den Austausch des Zylinders beantragen.

Bei Auszug aus der Wohnung, müssen Sie die nachgemachten Schlüssel zusammen mit allen anderen Schlüsseln abgeben. Ist ein Schlüssel verloren gegangen muss der Zylinder spätestens beim Auszug ersetzt werden. Die Kosten dafür trägt der Mieter.

4. Ich möchte meinen Kabelanschluss selbst direkt beim Netzbetreiber abonnieren?

Der Kabelanschluss ist die Voraussetzung dafür, dass digitale Angebote wie Internet, Telefonie oder Fernsehen empfangen werden können. Bei vielen Mietverhältnissen besteht ein Vertrag für den TV-Kabelanschluss durch den Vermieter. Die Gebühren werden Ihnen dann entsprechend dem Mietvertrag z.B. mit der Heiz- und Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt. Seit kurzem können Sie auch einen direkten Vertrag mit dem Netzbetreiber (z.B. UPC-Cablecom, Swisscom) abschliessen. Dadurch benötigen Sie den Anschluss durch uns nicht mehr. Wenn Sie einen eigenen Vertrag abschliessen möchten, melden Sie uns dies bitte schriftlich, so dass wir den von uns abonnierten Anschluss beim Dienstleister kündigen können. Veranlassen Sie in Ihrer Wohnung den Anschluss an das Glasfasernetz eines anderen Netzbetreibers (als vom Vermieter angeboten), gehen die Kosten für den Rückbau (Kabelkanal, Bohrungen etc.) bei einem allfälligen Auszug zu Ihren Lasten.

5. Wenn der Herbst kommt, ab wann ist heizen sinnvoll?

Achten Sie auf optimale Wärmeabgabe

  • Stellen Sie keine Möbel vor die Heizkörper
  • Vermeiden Sie Vorhänge vor den Heizkörpern
  • Benutzen Sie die Heizkörper nicht als Abstellfläche

Stellen Sie die Thermostatventile so ein, dass die Raumtemperatur nicht über 20 Grad Celsius steigt! Wenig genutzte Abstell-Räume brauchen auch weniger hohe Temperaturen. Über Nacht können Sie die Temperaturen in allen Räumen um 2 Grad senken. Lassen Sie in der kalten Jahreszeit nie die Kippfenster offen stehen! Sie heizen damit nur Ihre Umgebung. Pro Grad tieferer Raumtemperatur sparen Sie 5 Prozent Ihrer Heizkosten ein und Sie tun erst noch etwas für Ihre Gesundheit! Ohne zu schwitzen.

6. Was ist im Todesfall zu tun?

Bitte beachten Sie, dass der Mietvertrag im Todesfall nicht erlischt, sondern automatisch auf die Erben übergeht. Die Erben können den Mietvertrag aber mit der gesetzlichen Frist (bei Wohnungen 3 Monate, bei Geschäftsräumen 6 Monate) auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen (Art. 266i OR). Als gesetzliche Termine gelten die ortsüblichen Termine. Im Kanton Zürich sind dies 31. März, 30. Juni und 30. September (Achtung: In der Stadt Zürich gelten nur 31. März und 30. September als ortsübliche Termine). Diese Termine und Fristen gelten selbst dann, wenn der Mietvertrag mit einer festen Mietdauer abgeschlossen oder im Mietvertrag eine Mindestlaufzeit (frühestens kündbar auf den xxx) vereinbart wurde. Sind im Mietvertrag weitere Kündigungstermine (z.B. auf jedes Monatsende, ausser Dezember) aufgeführt, gelten diese Termine. In jedem Fall ist es wichtig, den Vermieter (d.h. Hesta Immobilien) so rasch wie möglich über den Todesfall zu informieren. Besprechen Sie mit dem Bewirtschafter das Vorgehen und in welchem Zeitraum Sie die Wohnung räumen können und zurückgeben möchten. Eventuell muss die Wohnung renoviert werden und die Erben können vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen werden.

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